Die bulgarischen Rechtsvorschriften stellen keine erhebliche Einschränkungen bei den Adoptiveltern. Die Adoptiveltern müssen über 18 Jahre sein; mindestens 15 Jahre älter als das Adoptivkind sein und sie müssen alle rechtlichen Voraussetzungen des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllen.Dies ist die Regel, die in der FGB definiert ist, aber der Rat für internationale Adoption beachtet unbedingt die folgenden Kriterien für das Alter : " Bei Adoption von Ehegatten sollte der Altersunterschied nicht mehr als 50 Jahre zwischen dem Kind und dem jüngeren Ehegatte und 55 Jahre zwischen dem Kind und dem älteren Ehegatte sein. Bei Adoption von alleinstehendem Person ist der niedrigere Altersunterschied zu erfüllen."